Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft Oberzellerhau e.G. (BGO)
Mitglied in der BGO kann man werden, in dem man einen Aufnahmeantrag stellt und Genossenschaftsanteile erwirbt. Unseren Aufnahmeantrag erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle in der Oberzellerhau 2 in Singen. Für Fragen hierzu stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Die Aufnahme ist mit der Zeichnung eines Geschäftsanteiles in Höhe von 160,00 Euro sowie einer einmaligen Beitrittsgebühr von 30,00 Euro verbunden.
Durch die Aufnahme als Mitglied der BGO erwerben Sie das Recht eine Wohnung der BGO zu mieten.
Gegenüber privaten Vermietern erhebt die BGO in einem Mietverhältnis keine Kaution. Alternativ müssen Genossenschaftsanteile, gestaffelt nach Wohnungsgröße hinterlegt werden.
Die BGO bezahlt aktuell 4% Dividende auf Ihr eingezahltes Kapital. Beim Austritt wird Ihr Geschäftsguthaben gemäß Satzung wieder an Sie ausbezahlt.
Warum bei einer Genossenschaft wohnen?
Genossenschaften schließen mit Ihren Mitgliedern sogenannte Nutzungsverträge ab. Das bedeutet in der Praxis, die Wohnung ist nahezu unkündbar, außer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die von allen Mitgliedern geformte Satzung der Genossenschaft. Eine Art Wohnversicherung also. Es gibt keinen Eigentümer, der Sie mit einer Eigenbedarfsklage aus der Wohnung heraustreibt. Schließlich ist das Mitglied ja auch Miteigentümer der Genossenschaft.