Am 06.10.2016 fand im Gemeinschaftshaus der Firma Constellium die 103. ordentliche Mitgliederversammlung unserer Genossenschaft statt.
Der Bericht des Vorstandes wurde vor 117 stimmberechtigten Mitgliedern vom geschäftsführenden Vorstand, Herrn Thomas Feneberg, vorgetragen. Der Inhalt orientierte sich am Geschäftsbericht der BGO für das Geschäftsjahr 2015. Interessierte Mitglieder können sich diesen Bericht in der Geschäftsstelle abholen, oder auf unseren Homepage herunterladen.Das Eigenkapital der Genossenschaft ist um rd. 1,7 Mio. Euro auf nunmehr 17 Mio. Euro gestiegen und liegt damit bei 36% der Bilanzsumme.
Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss von 1.802.225,89 Euro ab.
Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Hermann Wollwinder, trug den Bericht des Aufsichtsrates vor und dankte dem Vorstand für die stets sehr konstruktive, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie für die umsichtige und erfolgreiche Leitung der BGO. Herr Werner Graf (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) berichtete über die Prüfung durch den gesetzlichen Prüfungsverband (vbw Stuttgart) und verlas das zusammengefasste Prüfungsergebnis für das Geschäftsjahr 2015. Die Prüfung der Genossenschaft ergab keinerlei Beanstandungen.
Die Mitgliederversammlung stellte den Jahresabschluss 2015 fest und beschloss die Auszahlung einer Dividende von 4% in Höhe von 120.792,92 Euro für die dividenden-berechtigten Guthaben und den Rest in Gewinnvortrag zu buchen. Die Auszahlung erfolgt entsprechend der Satzung am 11. Oktober 2016.
AUFSICHTSRATSWAHLEN: Das turnusgemäß ausscheidende Aufsichtsratsmitglied, Herrn Werner Graf, wurde für eine weitere Wahlperiode im Aufsichtsrat bestätigt. Das ebenfalls zur Wahl stehende Aufsichtsratsmitglied, Herrn Rüdiger Neef, stellte sein Amt aus privaten Gründen zur Verfügung - zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates wurde Herr Konstantin Wintter, Architekt aus Singen, von den Mitgliedern gewählt.
Besonders geehrt wurden unsere langjährigen Mitglieder, welche auf eine 40-, 50- und 60-jährige Mitgliedschaft bei der BGO zurückblicken können.
Berichterstattung SÜDKURIER