Die Grundprinzipien einer Genossenschaft ist Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.
Der Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet. Die Mitglieder wohnen bezahlbar und sicher – denn als Genossenschaftsmitglied genießt man ein lebenslanges Wohnrecht. Genossenschaften schließen mit Ihren Mitgliedern sogenannte Nutzungsverträge ab. Das bedeutet in der Praxis, die Wohnung ist nahezu unkündbar, außer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die von allen Mitgliedern geformte Satzung der Genossenschaft. Genossenschaftliches Wohnen ist modern. Was vor Jahren noch keiner glaubte, ist heute Realität.
Wir als moderne Genossenschaft wollen dafür sorgen, dass unsere Mitglieder besser wohnen als andere. Diesen Auftrag können wir dadurch erfüllen, dass alle unsere Mitglieder zum guten Wohnen beitragen. Und wenn jeder einen kleinen Beitrag leistet, dann wird Wohnen in ihrer Genossenschaft richtig gut. Dazu bieten wir vielfältige Möglichkeiten, zusammen mit den anderen Mitgliedern gutes Wohnen in guter Nachbarschaft zu verwirklichen.
Bei uns ist die Hilfe für den alten Nachbarn genauso wertvoll, wie die Unterstützung der jungen Familie. Diese gelebte Nachbarschaft ist Ausdruck der Solidarität. Sie hat uns Genossenschaften seit jeher stark gemacht und ist auch heute noch der Garant für dauerhaftes sicheres Wohnen. Wer Mitglied in einer Genossenschaft wird, weiß dass darauf Verlass ist und dass er selbst seinen Beitrag zur guten Nachbarschaft leisten kann.
Leben ist Wohnen bei der BGO!