Mitgliedschaft in der BGO

Die BGO bieten die Chance, gut und sicher zu wohnen. Wer an einer unserer Wohnungen interessiert ist, muss zunächst Mitglied in der Genossenschaft werden und Geld investieren. Das heißt, der Interessent/die Interessentin muss Geschäftsanteile zeichnen /kaufen.

Ob man mit dem Erwerb der Mitgliedschaft sofort eine Wohnung bekommt oder warten muss und wie lange dies dauert, ist je nach Bewerberzahl abhängig. Günstiger Wohnraum wird immer seltener. Weil wir diesen anbieten, haben wir gegebenenfalls lange Interessentenliste und somit lange Wartezeiten für die Wohnungsbewerber.

Beitrittsprozess und Wohnungsanmietung

Die BGO bieten die Chance, gut und sicher zu wohnen. Wer an einer unserer Wohnungen interessiert ist, muss zunächst Mitglied in der Genossenschaft werden und Geld investieren. Das heißt, der Interessent/die Interessentin muss Geschäftsanteile zeichnen /kaufen.

Ob man mit dem Erwerb der Mitgliedschaft sofort eine Wohnung bekommt oder warten muss und wie lange dies dauert, ist je nach Bewerberzahl abhängig. Günstiger Wohnraum wird immer seltener. Weil wir diesen anbieten, haben wir gegebenenfalls lange Interessentenliste und somit lange Wartezeiten für die Wohnungsbewerber. Darüber hinaus gibt es bei uns eine Wohnungskommission, die über die Vergabe der Wohnungen entscheidet. Die Kriterien dafür sind u.a. die Dauer der Mitgliedschaft, soziale Dringlichkeit und Zusammensetzung der Hausgemeinschaft.

In den letzten Jahren sind wir sehr schnell gewachsen. Früher kamen die Interessenten meistens wegen der sozialen Ideen der Genossenschaft. Heute suchen viele einfach nur eine Wohnung. Das ist eine Herausforderung für uns und unseren Anspruch an das genossenschaftliche Wohnen. Dafür erhalten unsere Mitglieder eine günstige Wohnung und müssen keine Kündigung mehr fürchten. Genossenschaftsmitglieder zahlen monatlich ein Entgelt, das zumeist unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

 

FAQ Mietinteressent/-in

Wie werde ich ein Mitglied bei der BGO?

Sie reichen bei uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag inkl. Beitrittserklärung und aller erforderlichen Unterlagen ein. Grundsätzlich entscheidet der Vorstand über die Aufnahme eines Bewerbers. Bei Aufnahme ist ein Eintrittsgeld und ein Genossenschaftsanteil zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass der Aufnahmeantrag inkl. Beitrittserklärung im Original vorliegen muss!

(Bitte auf dem Postweg an uns senden).

Download Aufnahmebogen inkl. Beitrittserklärung

 

FAQ Mitglieder/-in

Wie hoch ist die Dividende?

Die Dividendenhöhe wird jährlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Aktuell bezahlen wir 4% Dividende auf Ihr eingezahltes Kapital.

 

10 gute Gründe für die BGO

 

Moderner Service rund ums Wohnen
Wohnungen für jedes Alter
Wirtschaftliche Sicherheit
Nachhaltige Werte
Schutz vor Ausverkauf und Eigenbedarfskündigung
Gelebte Nachbarschaft
Gleiche Rechte, gleiche Pflichten
Sicher wie Eigentum
Flexibel wie Miete
Transparenz und Konsequenz

 

Mitglied werden

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Häufige Fragen

Sie haben Fragen rund ums Wohnen?
Hier finden Sie einige Antworten.

Häufige Fragen

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