Die BGO bieten die Chance, gut und sicher zu wohnen. Wer an einer unserer Wohnungen interessiert ist, muss zunächst Mitglied in der Genossenschaft werden und Geld investieren. Das heißt, der Interessent/die Interessentin muss Geschäftsanteile zeichnen /kaufen.
Ob man mit dem Erwerb der Mitgliedschaft sofort eine Wohnung bekommt oder warten muss und wie lange dies dauert, ist je nach Bewerberzahl abhängig. Günstiger Wohnraum wird immer seltener. Weil wir diesen anbieten, haben wir gegebenenfalls lange Interessentenliste und somit lange Wartezeiten für die Wohnungsbewerber.
Beitrittsprozess und Wohnungsanmietung
Die BGO bieten die Chance, gut und sicher zu wohnen. Wer an einer unserer Wohnungen interessiert ist, muss zunächst Mitglied in der Genossenschaft werden und Geld investieren. Das heißt, der Interessent/die Interessentin muss Geschäftsanteile zeichnen /kaufen.
Ob man mit dem Erwerb der Mitgliedschaft sofort eine Wohnung bekommt oder warten muss und wie lange dies dauert, ist je nach Bewerberzahl abhängig. Günstiger Wohnraum wird immer seltener. Weil wir diesen anbieten, haben wir gegebenenfalls lange Interessentenliste und somit lange Wartezeiten für die Wohnungsbewerber. Darüber hinaus gibt es bei uns eine Wohnungskommission, die über die Vergabe der Wohnungen entscheidet. Die Kriterien dafür sind u.a. die Dauer der Mitgliedschaft, soziale Dringlichkeit und Zusammensetzung der Hausgemeinschaft.
In den letzten Jahren sind wir sehr schnell gewachsen. Früher kamen die Interessenten meistens wegen der sozialen Ideen der Genossenschaft. Heute suchen viele einfach nur eine Wohnung. Das ist eine Herausforderung für uns und unseren Anspruch an das genossenschaftliche Wohnen. Dafür erhalten unsere Mitglieder eine günstige Wohnung und müssen keine Kündigung mehr fürchten. Genossenschaftsmitglieder zahlen monatlich ein Entgelt, das zumeist unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
FAQ Mietinteressent/-in
Wie werde ich ein Mitglied bei der BGO?
Sie reichen bei uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag inkl. Beitrittserklärung und aller erforderlichen Unterlagen ein. Grundsätzlich entscheidet der Vorstand über die Aufnahme eines Bewerbers. Bei Aufnahme ist ein Eintrittsgeld und ein Genossenschaftsanteil zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass der Aufnahmeantrag inkl. Beitrittserklärung im Original vorliegen muss!
(Bitte auf dem Postweg an uns senden).
Wie hoch ist die Beitrittsgebühr und der Genossenschaftsanteil?
Die Aufnahme ist mit der Zeichnung eines mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteils in Höhe von 160,00 Euro sowie einer einmaligen Beitrittsgebühr von 30,00 Euro verbunden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.
Diese finden Sie hier:
Kann ich Mitglied werden, ohne eine Wohnung anzumieten?
Unsere Genossenschaft versteht sich als Form der Mitgliederförderung durch eine gute und sichere Wohnungsversorgung und nicht als Geldanlage.
Wie lange dauert es, bis ich eine Wohnung erhalte?
Ob man mit dem Erwerb der Mitgliedschaft sofort eine Wohnung bekommt oder warten muss, ist je nach Bewerberanzahl und Verfügbarkeit abhängig.
Muss ich eine Kaution zahlen?
Bei unserer Genossenschaft fällt keine Kaution an. Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie weitere Genossenschaftsanteile zeichnen. Die Höhe der nötigen Geschäftsanteile richtet sich nach der Wohnungsgröße und ist aus unserer Satzung ersichtlich. Bei uns wohnen Sie bezahlbar und sicher, eine Eigenbedarfskündigung ist ausgeschlossen.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein? Wo kann ich diesen beantragen?
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte Mietwohnung beziehen zu können. Diesen beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Singen.
Sind Haustiere erlaubt?
Haustierhaltungen (Hunde und Katzen) sind genehmigungspflichtig. Die Haltung von Kleintieren (Fische, Hamster, Meerschweinchen, etc.) ist generell erlaubt.
Sind die Wohnungen der BGO mit Küchen ausgestattet?
Grundsätzlich werden unsere Wohnungen ohne Einbauküche vermietet. Doch sollte es die Möglichkeit geben, die Einbauküche vom Vormieter zu übernehmen, machen wir Sie im Angebot darauf aufmerksam.
FAQ Mitglieder/-in
Wie hoch ist die Dividende?
Die Dividendenhöhe wird jährlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Aktuell bezahlen wir 4% Dividende auf Ihr eingezahltes Kapital.
Wie kann ich für meine Dividende einen Freistellungsauftrag erteilen?
Hier finden Sie einen ausfüllbaren Freistellungsauftrag für Ihre Dividende. Lassen Sie uns diesen bitte unterschrieben per Post oder E-Mail zukommen.
Ich möchte meine Mitgliedsdaten (Anschrift, E-Mail, Kontoverbindung) ändern lassen. Was muss ich tun?
Hier finden Sie einen ausfüllbaren Änderungsantrag. Lassen Sie uns diesen bitte unterschrieben per Post oder E-Mail zukommen.
Ich möchte meine Mitgliedschaft kündigen. Wie sind die Fristen?
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Kündigung muss uns mindestens drei Monate vorher schriftlich zugehen. Bitte beachten Sie, dass Kündigungen immer schriftlich, also mit Ihrer Original-Unterschrift, bei uns eingehen müssen. Eine Kündigung per E-Mail ist leider nicht möglich.
Wie erhalte ich meine Geschäftsanteile zurück?
Die Geschäftsanteile können immer nur zum Jahresende gekündigt werden. Ihr Guthaben wird im Folgejahr, jedoch nicht vor Feststellung der Bilanz durch die Mitgliederversammlung, an Sie ausgezahlt.
Wenn Sie Mieter/-in bei uns waren, ist die Voraussetzung zur Auszahlung der Geschäftsanteile, dass wir Ihre Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten haben.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung. Diese finden Sie hier: