FAQ Mieter/in
Wo kann ich einen Schaden in der Wohnung oder im Haus melden?
Rufen Sie uns unter 07731-87740 an oder melden Sie einen Schaden einfach online in unserem Serviceportal Meine BGO. Hier können Sie den Schaden melden sowie den Bearbeitungsstatus einsehen.
Wie kann ich den Notdienst erreichen?
- Während der Öffnungszeiten rufen Sie uns unter 07731-87740 an.
- Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns in Notfällen unter der Nummer 0152-22580300.
Die Handwerker Notdienstnummer für Ihre Wohnanlage finden Sie hier:
Wann ist die Miete fällig?
Wir ziehen Ihre Miete per Lastschriftverfahren immer am 03. Werktag des laufenden Monats ein. Möchten Sie Ihre Bankverbindung ändern? Dies können Sie selbständig in unserem Serviceportal Meine BGO erledigen.
Ich habe Probleme mit den Rauchwarnmeldern in der Wohnung. An wen kann ich mich wenden?
- Die Rauchwarnmelder der BGO-Häuser werden größtenteils über unseren Dienstleister Techem betreut. Sie erreichen die Rauchwarnmelder-Hotline von Techem unter 01802-001264.
Download Rauchwarnmelder Techem
- Sie wohnen in der Ekkehardstraße 37,39, Grenzstraße 5,7,9,11, Max-Porzig-Straße 28,30, Worblinger Straße 34a oder Rielasinger Straße 13,15 sowie Wehrdstraße 2,4,8 und 10? Dann wenden Sie sich an unseren Dienstleister Minol unter 07731-87260.
Download Rauchwarnmelder Minol
- Sie wohnen in der Karl-Schneider-Straße 3,5,7 und 9? Dann wenden Sie sich an unseren Dienstleister Ista unter 0201-507 444 97
Ich habe Probleme mit dem TV-Empfang. An wen kann ich mich wenden?
Die TV-Versorgung der BGO-Häuser wird über unseren Dienstleister Vodafone betreut. Sie erreichen die kostenfreie Hotline von Vodafone unter 0221 46619112.
Was beinhaltet die Kehrwoche?
Haus- und Außenanlagen sind sauber zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Die nachfolgenden Aufstellungen gelten nur für Häuser, in denen die jeweiligen Arbeiten nicht von einem Hausmeister-Service übernommen werden.
Die Hausbewohner/-innen haben lt. Einteilungsplan folgendes zu reinigen und zu pflegen:
- das Treppenhaus
- die Zugangstreppe zum Keller und die gemeinsamen Allgemeinflächen des Kellers
- den allgemeinen Abstellraum einschließlich Fahrradraum
- den Trockenraum
- die Zugangstreppe zum Speicher und die gemeinsame Allgemeinflächen des Speichers
- die Zugangswege zum Haus
- die Hauseingangstüre einschließlich Briefkastenanlage
- die Mülltonnen zur Abholung bereitstellen und wieder zurückstellen.
Für die Dauer einer Abwesenheit oder im Krankheitsfall hat der/die Hausbewohner/-in dafür zu sorgen, dass die Reinigungspflichten eingehalten werden.
Gibt es eine Möglichkeit, die Kehrwoche durch einen Hausmeister-Service durchführen zu lassen?
Ja, unser Hausmeisterdienst übernimmt gerne die Hausreinigung für Sie! Voraussetzung hierfür ist allerdings die Zustimmung aller Hausbewohner/-innen. Die Reinigung umfasst:
- Wöchentliche Reinigung Innen- und Außenanlage
- Winterdienst (nach Bedarf)
- 2x jährlich Fensterreinigung
- 1x monatlich Reinigung der Allgemeinräume (Keller, Speicher)
- Bereitstellen der Mülltonnen
- Reinigung der Biotonne (alle 2 Wochen)
Wie verhält es sich bei Schneefall im Winterdienst?
Die dem Hauseigentümer auferlegte Schneeräumpflicht für öffentliche Gehwege und Zugänge wird auf den Mieter/-innen übertragen. Im Winter sind die Zugangswege zum Haus und die Gehwege/Bürgersteige entlang des Hauses, gemäß der von der zuständigen Gemeinde herausgegebenen Streupflichtsatzung, bei Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Unser Hausmeister-Service übernimmt auch den Winterdienst gerne für Sie. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Zustimmung aller Hausbewohner/-innen.
Wann wird welcher Müll abgeholt?
Die aktuellen Abfuhr-Termine finden Sie hier:
Wie trenne ich meinen Müll richtig?
Informationen zur Mülltrennung finden Sie hier:
Wie kann ich mein Sperrmüll entsorgen lassen?
Hinweis zur Sperrmüllentsorgung finden Sie hier
Ruhestörung, Streit mit Nachbarn, vermüllte Keller. An wen kann ich mich wenden?
Zunächst empfiehlt es sich, das Gespräch mit Ihren Nachbarn zu suchen. Viele Probleme lassen sich in einer freundlichen Unterhaltung klären. Sollten Sie auf diesem Wege nicht weiterkommen, dann nutzen Sie das Lärmprotokoll in unserem Serviceportal Meine BGO. Wir werden dann die weiteren Schritte abstimmen.
Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?
Diese erhalten Sie spätestens im Monat Juni des Folgejahres.
Ich möchte mein Mietverhältnis kündigen. Wie sind die Fristen?
Die Frist für die Kündigung einer Wohnung beträgt drei Monate zum Monatsende. Stellplatz- und Garagenmietverhältnisse können mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Bitte beachten Sie, dass Kündigungen immer schriftlich, also mit Ihrer Original-Unterschrift, und von allen im Mietvertrag genannten Mietenden unterschrieben bei uns eingehen müssen. Eine Kündigung per E-Mail ist leider nicht möglich.