Am 17. Oktober 2024 fand in der Stadthalle Singen die 111. ordentliche Mitgliederversammlung unserer Genossenschaft statt.
Der Bericht des Vorstandes wurde vor 83 stimmberechtigten Mitgliedern und 25 Gästen vom geschäftsführenden Vorstand, Thomas Feneberg vorgetragen. Der Inhalt orientierte sich am Geschäftsbericht der BGO für das Geschäftsjahr 2023. Interessierte Mitglieder können sich diesen Bericht in der Geschäftsstelle abholen oder auf unserer Homepage herunterladen.
Das Eigenkapital der Genossenschaft ist auf nunmehr 29,4 Mio. Euro gestiegen. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 1,84 Mio. Euro ab.
Der Aufsichtsratsvorsitzende, Werner G. Graf eröffnete die Mitgliederversammlung, ehrte die im vergangenen Jahr verstorbenen Mitglieder, darunter auch die im vergangenen Jahr von uns gegangenen Mitglieder des Aufsichtsrates Hermann Wollwinder und Bernhard Alder. Im Anschluss an den Bericht des Vorstandes, trug Werner Graf den Bericht des Aufsichtsrates vor und dankte dem Vorstand für die stets sehr konstruktive, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie für die umsichtige und erfolgreiche Leitung der BGO.
Konstantin Wintter, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, berichtete über die Prüfung durch den gesetzlichen Prüfungsverband (vbw Stuttgart) und verlas das zusammengefasste Prüfungsergebnis für das Geschäftsjahr 2023. Die Prüfung der Genossenschaft ergab keinerlei Beanstandungen.
Die Mitgliederversammlung stellte den Jahresabschluss 2023 fest und beschloss die Auszahlung einer Dividende von 4% für die dividendenberechtigten Guthaben und den Rest in den Gewinnvortrag zu buchen. Die anwesenden Mitglieder bestätigten den Jahresabschluss, die Verwendung des Bilanzgewinnes und entlasteten den Vorstand und Aufsichtsrat.
Das turnusgemäß ausscheidende Aufsichtsratsmitglied Michal Keller wurde für eine weitere Wahlperiode im Aufsichtsrat bestätigt. Zum neuen Mitglied des Aufsichtrates wurde Urs Bruhn von den Mitgliedern gewählt.
Besonders geehrt wurden unsere langjährigen Mitglieder, welche auf eine 40-, 50- und 60-jährige Mitgliedschaft bei der BGO zurückblicken können.