Ich suche eine Wohnung, was muss ich tun?
Wer an einer unserer Wohnungen interessiert ist, muss zunächst Mitglied in der Genossenschaft werden. Durch die Aufnahme als Mitglied der BGO erwerben Sie das Recht eine Wohnung der BGO zu mieten.
Wie werde ich ein Mitglied bei der BGO?
Sie reichen bei uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag inkl. Beitrittserklärung und aller erforderlichen Unterlagen ein. Grundsätzlich entscheidet der Vorstand über die Aufnahme eines Bewerbers. Bei Aufnahme ist ein Eintrittsgeld und ein Genossenschaftsanteil zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass der Aufnahmeantrag inkl. Beitrittserklärung im Original vorliegen muss!
(Bitte auf dem Postweg an uns senden).
Wie hoch ist die Beitrittsgebühr und der Genossenschaftsanteil?
Die Aufnahme ist mit der Zeichnung eines mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteils in Höhe von 160,00 Euro sowie einer einmaligen Beitrittsgebühr von 30,00 Euro verbunden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.
Diese finden Sie hier:
Wie lange dauert es, bis ich eine Wohnung erhalte?
Ob man mit dem Erwerb der Mitgliedschaft sofort eine Wohnung bekommt oder warten muss, ist je nach Bewerberanzahl und Verfügbarkeit abhängig.
Kann ich Mitglied werden, ohne eine Wohnung anzumieten?
Unsere Genossenschaft versteht sich als Form der Mitgliederförderung durch eine gute und sichere Wohnungsversorgung und nicht als Geldanlage.
Ich suche eine Wohnung, was muss ich tun?
Wer an einer unserer Wohnungen interessiert ist, muss zunächst Mitglied in der Genossenschaft werden. Durch die Aufnahme als Mitglied der BGO erwerben Sie das Recht eine Wohnung der BGO zu mieten.
Wie werde ich ein Mitglied bei der BGO?
Sie reichen bei uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag inkl. Beitrittserklärung und aller erforderlichen Unterlagen ein. Grundsätzlich entscheidet der Vorstand über die Aufnahme eines Bewerbers. Bei Aufnahme ist ein Eintrittsgeld und ein Genossenschaftsanteil zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass der Aufnahmeantrag inkl. Beitrittserklärung im Original vorliegen muss!
(Bitte auf dem Postweg an uns senden).
Wie hoch ist die Beitrittsgebühr und der Genossenschaftsanteil?
Die Aufnahme ist mit der Zeichnung eines mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteils in Höhe von 160,00 Euro sowie einer einmaligen Beitrittsgebühr von 30,00 Euro verbunden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.
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Wie lange dauert es, bis ich eine Wohnung erhalte?
Ob man mit dem Erwerb der Mitgliedschaft sofort eine Wohnung bekommt oder warten muss, ist je nach Bewerberanzahl und Verfügbarkeit abhängig.
Kann ich Mitglied werden, ohne eine Wohnung anzumieten?
Unsere Genossenschaft versteht sich als Form der Mitgliederförderung durch eine gute und sichere Wohnungsversorgung und nicht als Geldanlage.