Sie haben Fragen rund ums Wohnen? Hier finden Sie einige Antworten. Ihre Frage konnte nicht beantwortet werden? Bitte nutzen Sie unser E-Mail-Kontaktformular
FAQ Mietinteressent/-in
Ich suche eine Wohnung, was muss ich tun?
Wer an einer unserer Wohnungen interessiert ist, muss zunächst Mitglied in der Genossenschaft werden. Durch die Aufnahme als Mitglied der BGO erwerben Sie das Recht eine Wohnung der BGO zu mieten.
Wie werde ich ein Mitglied bei der BGO?
Sie reichen bei uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag inkl. Beitrittserklärung und aller erforderlichen Unterlagen ein. Grundsätzlich entscheidet der Vorstand über die Aufnahme eines Bewerbers. Bei Aufnahme ist ein Eintrittsgeld und ein Genossenschaftsanteil zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass der Aufnahmeantrag inkl. Beitrittserklärung im Original vorliegen muss!
(Bitte auf dem Postweg an uns senden).
Wie hoch ist die Beitrittsgebühr und der Genossenschaftsanteil?
Die Aufnahme ist mit der Zeichnung eines mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteils in Höhe von 160,00 Euro sowie einer einmaligen Beitrittsgebühr von 30,00 Euro verbunden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.
Diese finden Sie hier:
Kann ich Mitglied werden, ohne eine Wohnung anzumieten?
Unsere Genossenschaft versteht sich als Form der Mitgliederförderung durch eine gute und sichere Wohnungsversorgung und nicht als Geldanlage.
Wie lange dauert es, bis ich eine Wohnung erhalte?
Ob man mit dem Erwerb der Mitgliedschaft sofort eine Wohnung bekommt oder warten muss, ist je nach Bewerberanzahl und Verfügbarkeit abhängig.
Muss ich eine Kaution zahlen?
Bei unserer Genossenschaft fällt keine Kaution an. Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie weitere Genossenschaftsanteile zeichnen. Die Höhe der nötigen Geschäftsanteile richtet sich nach der Wohnungsgröße und ist aus unserer Satzung ersichtlich. Bei uns wohnen Sie bezahlbar und sicher, eine Eigenbedarfskündigung ist ausgeschlossen.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein? Wo kann ich diesen beantragen?
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte Mietwohnung beziehen zu können. Diesen beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Singen.
Sind Haustiere erlaubt?
Haustierhaltungen (Hunde und Katzen) sind genehmigungspflichtig. Die Haltung von Kleintieren (Fische, Hamster, Meerschweinchen, etc.) ist generell erlaubt.
Sind die Wohnungen der BGO mit Küchen ausgestattet?
Grundsätzlich werden unsere Wohnungen ohne Einbauküche vermietet. Doch sollte es die Möglichkeit geben, die Einbauküche vom Vormieter zu übernehmen, machen wir Sie im Angebot darauf aufmerksam.
FAQ Mieter/in
Wo kann ich einen Schaden in der Wohnung oder im Haus melden?
Rufen Sie uns unter 07731-87740 an oder melden Sie einen Schaden einfach online in unserem Serviceportal Meine BGO. Hier können Sie den Schaden melden sowie den Bearbeitungsstatus einsehen.
Wie kann ich den Notdienst erreichen?
- Während der Öffnungszeiten rufen Sie uns unter 07731-87740 an.
- Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns in Notfällen unter der Nummer 0152-22580300.
Die Handwerker Notdienstnummer für Ihre Wohnanlage finden Sie hier:
Wann ist die Miete fällig?
Ich habe Probleme mit den Rauchwarnmeldern in der Wohnung. An wen kann ich mich wenden?
- Die Rauchwarnmelder der BGO-Häuser werden größtenteils über unseren Dienstleister Techem betreut. Sie erreichen die Rauchwarnmelder-Hotline von Techem unter 01802-001264.
Download Rauchwarnmelder Techem
- Sie wohnen in der Ekkehardstraße 37,39, Grenzstraße 5,7,9,11, Max-Porzig-Straße 28,30, Worblinger Straße 34a oder Rielasinger Straße 13,15 sowie Wehrdstraße 2,4,8 und 10? Dann wenden Sie sich an unseren Dienstleister Minol unter 07731-87260.
Download Rauchwarnmelder Minol
- Sie wohnen in der Karl-Schneider-Straße 3,5,7,9? Dann wenden Sie sich an unseren Dienstleister Ista unter 0201-507 444 97
Ich habe Probleme mit dem TV-Empfang. An wen kann ich mich wenden?
Die TV-Versorgung der BGO-Häuser wird über unseren Dienstleister Vodafone betreut. Sie erreichen die kostenfreie Hotline von Vodafone unter 0221 46619112
Was beinhaltet die Kehrwoche?
Haus- und Außenanlagen sind sauber zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Die nachfolgenden Aufstellungen gelten nur für Häuser, in denen die jeweiligen Arbeiten nicht von einem Hausmeister-Service übernommen werden.
Die Hausbewohner/-innen haben lt. Einteilungsplan folgendes zu reinigen und zu pflegen:
- das Treppenhaus
- die Zugangstreppe zum Keller und die gemeinsamen Allgemeinflächen des Kellers
- den allgemeinen Abstellraum einschließlich Fahrradraum
- den Trockenraum
- die Zugangstreppe zum Speicher und die gemeinsame Allgemeinflächen des Speichers
- die Zugangswege zum Haus
- die Hauseingangstüre einschließlich Briefkastenanlage
- die Mülltonnen zur Abholung bereitstellen und wieder zurückstellen.
Für die Dauer einer Abwesenheit oder im Krankheitsfall hat der/die Hausbewohner/-in dafür zu sorgen, dass die Reinigungspflichten eingehalten werden.
Gibt es eine Möglichkeit, die Kehrwoche durch einen Hausmeister-Service durchführen zu lassen?
Ja, unser Hausmeisterdienst übernimmt gerne die Hausreinigung für Sie! Voraussetzung hierfür ist allerdings die Zustimmung aller Hausbewohner/-innen. Die Reinigung umfasst:
- Wöchentliche Reinigung Innen- und Außenanlage
- Winterdienst (nach Bedarf)
- 2x jährlich Fensterreinigung
- 1x monatlich Reinigung der Allgemeinräume (Keller, Speicher)
- Bereitstellen der Mülltonnen
- Reinigung der Biotonne (alle 2 Wochen)
Wie verhält es sich bei Schneefall im Winterdienst?
Die dem Hauseigentümer auferlegte Schneeräumpflicht für öffentliche Gehwege und Zugänge wird auf den Mieter/-innen übertragen. Im Winter sind die Zugangswege zum Haus und die Gehwege/Bürgersteige entlang des Hauses, gemäß der von der zuständigen Gemeinde herausgegebenen Streupflichtsatzung, bei Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Unser Hausmeister-Service übernimmt auch den Winterdienst gerne für Sie. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Zustimmung aller Hausbewohner/-innen.
Wann wird welcher Müll abgeholt?
Die aktuellen Abfuhr-Termine finden Sie hier:
Wie trenne ich meinen Müll richtig?
Informationen zur Mülltrennung finden Sie hier:
Wie kann ich mein Sperrmüll entsorgen lassen?
Hinweis zur Sperrmüllentsorgung finden Sie hier
Ruhestörung, Streit mit Nachbarn, vermüllte Keller. An wen kann ich mich wenden?
Zunächst empfiehlt es sich, das Gespräch mit Ihren Nachbarn zu suchen. Viele Probleme lassen sich in einer freundlichen Unterhaltung klären. Sollten Sie auf diesem Wege nicht weiterkommen, dann nutzen Sie das Lärmprotokoll in unsererm Serviceportal Meine BGO. Wir werden dann die weiteren Schritte abstimmen.
Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?
Diese erhalten Sie spätestens im Monat Juni des Folgejahres.
Ich möchte mein Mietverhältnis kündigen. Wie sind die Fristen?
Die Frist für die Kündigung einer Wohnung beträgt drei Monate zum Monatsende. Stellplatz- und Garagenmietverhältnisse können mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Bitte beachten Sie, dass Kündigungen immer schriftlich, also mit Ihrer Original-Unterschrift, und von allen im Mietvertrag genannten Mietenden unterschrieben bei uns eingehen müssen. Eine Kündigung per E-Mail ist leider nicht möglich.
FAQ Mitglieder/-in
Wie hoch ist die Dividende?
Die Dividendenhöhe wird jährlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Aktuell bezahlen wir 4% Dividende auf Ihr eingezahltes Kapital.
Wie kann ich für meine Dividende einen Freistellungsauftrag erteilen?
Hier finden Sie einen ausfüllbaren Freistellungsauftrag für Ihre Dividende. Lassen Sie uns diesen bitte unterschrieben per Post oder E-Mail zukommen.
Ich möchte meine Mitgliedsdaten (Anschrift, E-Mail, Kontoverbindung) ändern lassen. Was muss ich tun?
Hier finden Sie einen ausfüllbaren Änderungsantrag. Lassen Sie uns diesen bitte unterschrieben per Post oder E-Mail zukommen.
Download Änderung von Mitgliedsdaten
Ihre persönliche Daten können Sie außerdem jederzeit in unserem Serviceportal Meine BGO selbständig ändern.
Ich möchte meine Mitgliedschaft kündigen. Wie sind die Fristen?
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Kündigung muss uns mindestens drei Monate vorher schriftlich zugehen. Bitte beachten Sie, dass Kündigungen immer schriftlich, also mit Ihrer Original-Unterschrift, bei uns eingehen müssen. Eine Kündigung per E-Mail ist leider nicht möglich.
Wie erhalte ich meine Geschäftsanteile zurück?
Die Geschäftsanteile können immer nur zum Jahresende gekündigt werden. Ihr Guthaben wird im Folgejahr, jedoch nicht vor Feststellung der Bilanz durch die Mitgliederversammlung, an Sie ausgezahlt.
Wenn Sie Mieter/-in bei uns waren, ist die Voraussetzung zur Auszahlung der Geschäftsanteile, dass wir Ihre Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten haben.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung. Diese finden Sie hier:
FAQ zur App Meine BGO
1. Allgemeines
Entstehen Kosten bei der Nutzung von Meine BGO?
Nein, dieser Service ist für Sie kostenlos, ganz egal ob per App oder Web.
Erhalte ich aktuelle Nachrichten von Meine BGO?
Ist ein neues Schreiben verfügbar oder bei Ihnen im Haus der Aufzug defekt, informieren wir Sie sofort, wenn Sie das wünschen! Vergessen Sie nicht Push-Benachrichtigungen zu aktivieren. Nutzer der Webanwendung erhalten eine E-Mail. Auf dem Handy empfangen Sie eine Benachrichtigung.
Welche Varianten von Meine BGO gibt es?
Sie können „Meine BGO" entweder als App oder Webversion nutzen. Die App können Sie in den App Stores von Apple oder Google herunterladen. Zur Webversion „Meine BGO" kommen Sie über unsere Homepage oder direkt über https://bgo-crm.aareon.com. Die Inhalte sind gleich, egal ob App oder Web!
Sie können also „Meine BGO" auf drei Wegen nutzen:
- als Android-App über Google Play
- als iOS-App über den App Store
- oder direkt im Browser unter bgo-crm.aareon.com.
Hier finden Sie auch eine Anleitung als PDF
Download Anleitung
Wer kann das Serviceportal bzw. die App nutzen?
Das Serviceportal bzw. die App richten sich an alle Mieterinnen und Mieter der BGO, die eine Wohnung oder Stellplatz gemietet haben sowie an unsere Mitglieder.
2. Registrierung
Warum muss ich mich registrieren?
Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig, daher ist eine einmalige Registrierung mit Festlegung eines eigenen Passworts notwendig.
Wie registriere ich mich?
Wir senden Ihnen einen Einladungsbrief für Ihre Registrierung zu. Darin steht Ihr persönlicher Registrierungscode und eine Anleitung, was zu tun ist. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit einem Aktivierungscode, durch den Sie die Anmeldung bestätigen. Danach können Sie sich mit der angegebenen E-Mail-Adresse und dem gewählten Passwort im Serviceportal anmelden. Dabei ist es ganz egal, ob Sie die Registrierung lieber via App oder im Internet durchführen. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie mit allen Endgeräten entweder per App oder im Internet auf „Meine BGO" zugreifen und alle Inhalte nutzen.
Warum habe ich keinen Verifizierungslink erhalten?
Nach der Registrierung erhalten Sie den Aktivierungscode an die angegebene E-Mail-Adresse. Dies kann einige Minuten dauern. Überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.
Was passiert mit meinen persönlichen Daten?
Unser Dienstleistungspartner auf dem Gebiet der Datenverarbeitung und zur Nutzung des Mieterportals ist die Aareon Deutschland GmbH, Isaac-Fulda-Allee 6, 55124 Mainz. Die Aareon Deutschland GmbH wird hinsichtlich gesetzeskonformer Gestaltung von Datensicherheit und Datenschutz regelmäßig geprüft. Zudem haben wir mit der Aareon Deutschland GmbH einen datenschutzkonformen Vertrag nach den Anforderungen gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Die Datenverarbeitung findet auf Servern mit Standorten in Deutschland statt. Eine Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union ist nicht vorgesehen.
Wie ändere ich mein Passwort?
Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen/Mein Profil/Zugangsdaten bearbeiten.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Klicken Sie in der App oder in der Internet-Variante auf Passwort vergessen. Anschließend wird eine E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Damit können Sie ein neues Passwort vergeben.
Was mache ich, wenn ich die E-Mail zum Zurücksetzen des Passwortes nicht bekommen habe?
Der Versand der E-Mail kann mit einer Verzögerung von bis zu einer Stunde erfolgen. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit keine E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches.
Was mache ich, wenn sich mein Name ändert?
Bei einer Namensänderung ändert sich für Sie nichts. Ihre Anmeldedaten bleiben gleich. Bitte ändern Sie in diesem Fall die Informationen in Ihren hinterlegten Kontaktdaten.
3. Nutzung des Serviceportals bzw. der App
Was bedeutet die Teilnahme am elektronischen Dokumentenerhalt?
Künftig erhalten Sie die Mehrzahl der BGO-Dokumente ganz bequem und in Echtzeit in Ihrer Dokumentenbox und nicht mehr per Brief. Aber keine Angst, wir sind natürlich auch weiterhin telefonisch oder persönlich für Sie da.
Wie reiche ich eine Schadenmeldung über das Portal ein?
Schadenmeldungen können Sie ganz einfach im Bereich „Services" unter „Schadensmeldung" melden. Dabei können Sie auch Fotos direkt hochladen. Oder Sie nutzen den im Serviceportal bzw. in der App integrierten Chatbot.
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen/Mein Profil/Meine Kontaktdaten bearbeiten.
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Wählen Sie im Bereich „Verträge" Ihren Vertrag aus und klicken Sie im Bereich Meine Bankverbindung auf Bankverbindung ändern.
Wie kann ich Formulare und Genehmigungen anfordern?
Im Bereich „Services" unter „Anfrage/Antrag" fordern Sie Formulare und Genehmigungen mit wenigen Klicks an.